Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen§ 28 Verwaltungseinheit Neukirchen/Pleiße
Stand: 26.08.2026
Aus der Gemeinde Lauenhain werden von der Gemarkung Harthau in die Gemeinde Neukirchen/Pleiße eingegliedert:
1. die Flurstücke 283f, 283/5, 283/6, 283/12, 283/15, 283/17, 283/19, 283/21 und 373,
2. vom Flurstück 283/16 der Teil nördlich der vom südlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 238f zum südlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 283/15 verlaufenden geraden Linie, vom Flurstück 310/1 der Teil nordwestlich der vom östlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 283/15 zum südlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 359/1 verlaufenden Linie sowie vom Flurstück 358 der Teil westlich der geraden Verlängerung der östlichen Grenzlinie des Flurstücks 373.